Erfassung Notfalldienstpflicht
Das Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen hat die Notfalldienstartikel im Gesundheitsgesetz per 01.03.2026 angepasst. Unsere Vereinsmitglieder wurden mehrfach darüber informiert und die entsprechenden Unterlagen finden sich auf unserer Homepage. Aufgrund der Erneuerung und vor allem auch Präzisierung des Artikels muss der Ärzteverein der Region St. Gallen eine komplett neue Erhebung der Notfalldienstpflicht bei allen Ärzt:innen mit Berufsausübungsbewilligung in unserem Vereinsgebiet (unabhängig von der Vereinsmitgliedschaft) durchführen. Diesbezüglich sind wir auf Ihre wahrheitsgetreuen Angaben angewiesen. Bitte lesen Sie das Formular genau durch und füllen dieses vollständig aus. Ergänzen Sie Ihre Personalien und beginnen Sie dann mit dem Absatz Angaben zur Dienstpflicht. Je nach dem, was Sie dort anwählen, müssen Sie unter Dienstort, Allgemeinärztliche Dienste des Vereins oder Dispensation und Leistung einer Ersatzabgabe weitere Punkte ausfüllen und ergänzen. Bei Bedarf kann auch ein Beweisdokument hochgeladen werden.
Bitte beachten Sie, dass das Dienstalter neu auf 65 Jahre im Gesundheitsgesetz angehoben wurde. Das heisst, unsere Übergangsfrist verliert nun an Gültigkeit.
Wir danken für Ihre Zeit und das genaue Ausfüllen des Formulars.