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Erfassung Notfalldienstpflicht

Das Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen hat die Notfalldienstartikel im Gesundheitsgesetz per 01.03.2026 angepasst. Unsere Vereinsmitglieder wurden mehrfach darüber informiert und die entsprechenden Unterlagen finden sich auf unserer Homepage. Aufgrund der Erneuerung und vor allem auch Präzisierung des Artikels muss der Ärzteverein der Region St. Gallen eine komplett neue Erhebung der Notfalldienstpflicht bei allen Ärzt:innen mit Berufsausübungsbewilligung in unserem Vereinsgebiet (unabhängig von der Vereinsmitgliedschaft) durchführen. Diesbezüglich sind wir auf Ihre wahrheitsgetreuen Angaben angewiesen. Bitte lesen Sie das Formular genau durch und füllen dieses vollständig aus. Ergänzen Sie Ihre Personalien und beginnen Sie dann mit dem Absatz Angaben zur Dienstpflicht. Je nach dem, was Sie dort anwählen, müssen Sie unter Dienstort, Allgemeinärztliche Dienste des Vereins oder Dispensation und Leistung einer Ersatzabgabe weitere Punkte ausfüllen und ergänzen. Bei Bedarf kann auch ein Beweisdokument hochgeladen werden.

Bitte beachten Sie, dass das Dienstalter neu auf 65 Jahre im Gesundheitsgesetz angehoben wurde. Das heisst, unsere Übergangsfrist verliert nun an Gültigkeit.

Wir danken für Ihre Zeit und das genaue Ausfüllen des Formulars.

Datei neuer Gesetzesartikel


Erfassung Angaben zur Notfalldienstpflicht

Persönliche Angaben

Bitte tragen Sie hier Ihren Facharzttitel ein.

Bitte tragen Sie hier Ihr Arbeitspensum im Regionalvereinsgebiet ein.

Bitte geben Sie hier die gesamte Adresse der Praxis / Klinik an.

Angaben zur Dienstpflicht

Dienstort

Bitte geben Sie hier den Dienstort (bitte genaues Spital angeben) an und in welcher Fachrichtung Sie dort Dienste leisten.

Bitte laden Sie hier einen Nachweis für Ihre Diensttätigkeit hoch: - Dienstplan

Allgemeinärztliche Dienste des Vereins

Bitte geben Sie hier an, wo Sie gerne gemäss Ihren Qualifikationen hausärztliche oder pädiatrische Dienste leisten möchten.

Dispensation und Leistung einer Ersatzabgabe

Wenn Sie eine Dispensation beantragen ist die Leistung einer Ersatzabgabe zwingend. Um eine Dispensation zu erwirken, müssen Sie fachliche oder gewichtige persönliche Gründe vorbringen. Bitte beschreiben Sie hier ausführlich Ihre Gründe oder laden untenstehend ein Gesuch hoch.

Bitte laden Sie allfällige schriftliche Gesuche auf Dispensation hoch oder zusätzliche Nachweise zur Ihrer Dienstttätigkeit.